21.02.2024

Supportende Windows 10 Ergänzung

Aufgrund einiger Nachfragen zum Support-Ende von Windows 10.

Hier die Möglichkeiten, wie herausgefunden werden kann, ob der Rechner Windows 11 fähig ist.

Wenn Ihnen im Bereich Windows Update Windows 11 als Updatemöglichkeit angezeigt wird, ist der Rechner updatefähig.

Es kann dort vermerkt sein, dass das ein Upgrade nicht möglich ist, hier gibt es aber auch Fälle, in denen ein Upgrade trotzdem möglich ist.

Grundsätzlich sollte jeder Rechner mit einer Intel i3/i5/i7 8xxx oder besseren CPU updatefähig sein.

Nachschauen kann man dies unter Einstellungen / System / Info im Bereich Gerätspezifikationen.

Zuverlässig arbeitet das Tool: Why not Win 11

https://www.whynotwin11.com/download/

Sollte der Prozessor Windows 11 können und doch angezeigt werden, dass eine Nutzung von Windows 11 nicht geht (z.B. TPM oder Secure Boot fehlt), dann wäre es möglich, dass es trotzdem geht, wenn im UEFI (früher BIOS) des Rechners Einstellungen verändert werden.

 

19.02.2024

Hessenbox Update

Die Hessenbox wird, wie schon in der letzten Mail erwähnt, in Zukunft durch NextCloud ersetzt.

Da die Umstellung hessenweit gleichzeitig erfolgen soll, wird sich die Umstellung von Powerfolder auf NextCloud noch etwas hinziehen.

Der aktuelle Zeitplan sieht die Umstellung für das letzte Quartal 2024 vor.

Sicherheit

Wahrscheinlich im März 24 wird das Präsidium die "Leitlinie zur Informationssicherheit" verabschieden

und damit eine Vorgabe für den Betrieb aller IT-Endgeräte in der Universität einführen.

Die Einführung der Leitlinie bedeutet auch eine Änderung für den IT Betrieb im IT Servicezentrum,

den Fachbereichen, den Fachgebieten und den Nutzern von Endgeräten.

Seit dem 11.07.23 ist das Hessische IT-Sicherheitsgesetz (HITSiG) in Kraft und hat weitreichende Auswirkungen auf die IT-Sicherheit.

Durch den Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) der Universität werden alle Dekanate in naher Zukunft genauer informiert und auch die weitere Vorgehensweise beschrieben/abgesprochen.

Nach meiner ersten Einschätzung, wird dies größere Auswirkungen auf Projekte und Drittmittel haben, da bei der Datenverarbeitung auf die verschärfte Gesetzeslage geachtet werden muss.

Die Arbeitsplätze sollen dem BSI-Grundschutz entsprechend konfiguriert sein.

Schulungen für Mitarbeiter:innen sollen nach Etablierung der Sicherheitsrichtlinien angeboten werden.

Die Seiten des ISB wurden erneut überarbeitet und können bei Sicherheitsfragen eventuell helfen.

https://www.uni-kassel.de/hochschulverwaltung/organisation/beauftragte/informationssicherheit

Ein Baustein zur Sicherheit der Arbeitsplätze ist die Einführung zentral verwalteter Rechner.

Der Uni Kassel Client (ukc-client) soll dafür ab Ende März eingeführt werden und vor allem in den Dekanaten, Sekretariatsarbeitsplätzen und ähnlichen Arbeitsplätzen eingesetzt werden.

Der ukc-Client wird vom IT Servicezentrum gemietet und komplett betreut. Über die genauen Kosten werden wir noch informiert.

Solche Arbeitsplätze sind schon seit geraumer Zeit in der Verwaltung und im FB 6 in der Nutzung. Deshalb sollte das Konzept schon einigermaßen ausgereift sein.

Rahmenvertrag Fa. Bechtle

Der neue Rahmenvertrag ist schon seit einiger Zeit gültig.

Auf folgenden Seiten (nur intern) können die Geräte eingesehen werden:

https://www.uni-kassel.de/its/dienstleistungen/it-arbeitsplatz-management/endgeraete-beschaffung/angebote

Die Geräte haben nur ein Basis Betriebssystem (meist Windows 11 Home), dies darf aufgrund des Microsoft Kontozwangs nicht im Uni-Umfeld eingesetzt werden.

Siehe BSI-Grundschutz und DSGVO, da der Datenschutz nicht gewährleistet werden kann.

Durch den Campusvertrag mit Microsoft hat die Uni ein kostenloses Upgrade- bzw. Downgrade-Recht auf Windows 10/11 Education, dass diesen Kontozwang nicht hat.

Jeder Arbeitsplatzrechner sollte nur mit diesen Betriebssystemversionen aufgesetzt (installiert) werden.

Bei eigenen Installation ist zu beachten, das der BSI-Grundschutz und die DSGVO eingehalten werden.

Benutzer:innen, die Administrationsrechte an ihrem Arbeitsgerät haben, tragen die Verantwortung für Ihr Gerät persönlich.

Supportende Windows 10

Im Oktober 2025 endet der kostenfreie Support für Windows 10.

Ein Blick in meine Rechnerverwaltung ergab, dass etwa 55% der in Betrieb befindlichen Rechner kein Update auf Windows 11 erlauben.

Es ist deshalb anzuraten alte Geräte, die kein Upgrade auf Windows 11 erlauben, im Lauf der nächsten 15 Monate zu ersetzen.

Es ist für mich allein nicht möglich innerhalb kürzerer Zeit diese Anzahl an neuen Rechnern zu installieren.

Für die Erneuerung der Rechner spielt auch der verfügbare Etat eine Rolle, deswegen eventuell früher mit dem Austausch beginnen.